Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
BVL wartet ab
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet zunächst nicht widerrufen. Man warte die in Kürze anstehende Entscheidung von EU-Kommission und Mitgliedstaaten zum Wirkstoff ab, teilte das BVL mit.
In Bezug auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet wird es in Deutschland nach derzeitigem Stand keinen nationalen Alleingang geben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird die Genehmigung vorerst nicht widerrufen. Da zeitnah eine Entscheidung auf europäischer Ebene zu dem herbiziden Wirkstoff anstehe, sehe man "keine Notwendigkeit mehr, vorab in nationale Pflanzenschutzmittelzulassungen einzugreifen", teilte die Behörde am Dienstag (4.2.) mit.
Nach Angaben des BVL ist mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung der EU im kommenden Monat zu rechnen. Der Rechtsakt soll dem "im europäischen Pflanzenschutzrecht vorgesehenen harmonisierten Ansatz vollumfänglich Rechnung tragen". Die Behörde kündigte an, nach der europäischen Entscheidung die entsprechenden Zulassungen widerrufen und über die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen zu informieren.
Im Oktober war bekannt geworden, dass das BVL die Zulassung aller flufenacethaltiger Pflanzenschutzmittel auf den Prüfstand stellt. Grund dafür sind die endokrinschädlichen Eigenschaften des Wirkstoffes sowie die mutmaßliche Reproduktionstoxizität des Abbaustoffes Trifluoressigsäure (TFA). Aufgrund dieser Sachlage hatte auch die EU-Kommission im Dezember vorgeschlagen, die Zulassung des Wirkstoffes nicht zu verlängern. AgE
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BVL wartet ab
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet zunächst nicht widerrufen. Man warte die in Kürze anstehende Entscheidung von EU-Kommission und Mitgliedstaaten zum Wirkstoff ab, teilte das BVL mit.
In Bezug auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet wird es in Deutschland nach derzeitigem Stand keinen nationalen Alleingang geben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird die Genehmigung vorerst nicht widerrufen. Da zeitnah eine Entscheidung auf europäischer Ebene zu dem herbiziden Wirkstoff anstehe, sehe man "keine Notwendigkeit mehr, vorab in nationale Pflanzenschutzmittelzulassungen einzugreifen", teilte die Behörde am Dienstag (4.2.) mit.
Nach Angaben des BVL ist mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung der EU im kommenden Monat zu rechnen. Der Rechtsakt soll dem "im europäischen Pflanzenschutzrecht vorgesehenen harmonisierten Ansatz vollumfänglich Rechnung tragen". Die Behörde kündigte an, nach der europäischen Entscheidung die entsprechenden Zulassungen widerrufen und über die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen zu informieren.
Im Oktober war bekannt geworden, dass das BVL die Zulassung aller flufenacethaltiger Pflanzenschutzmittel auf den Prüfstand stellt. Grund dafür sind die endokrinschädlichen Eigenschaften des Wirkstoffes sowie die mutmaßliche Reproduktionstoxizität des Abbaustoffes Trifluoressigsäure (TFA). Aufgrund dieser Sachlage hatte auch die EU-Kommission im Dezember vorgeschlagen, die Zulassung des Wirkstoffes nicht zu verlängern. AgE
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BVL wartet ab
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet zunächst nicht widerrufen. Man warte die in Kürze anstehende Entscheidung von EU-Kommission und Mitgliedstaaten zum Wirkstoff ab, teilte das BVL mit.
In Bezug auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flufenacet wird es in Deutschland nach derzeitigem Stand keinen nationalen Alleingang geben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird die Genehmigung vorerst nicht widerrufen. Da zeitnah eine Entscheidung auf europäischer Ebene zu dem herbiziden Wirkstoff anstehe, sehe man "keine Notwendigkeit mehr, vorab in nationale Pflanzenschutzmittelzulassungen einzugreifen", teilte die Behörde am Dienstag (4.2.) mit.
Nach Angaben des BVL ist mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung der EU im kommenden Monat zu rechnen. Der Rechtsakt soll dem "im europäischen Pflanzenschutzrecht vorgesehenen harmonisierten Ansatz vollumfänglich Rechnung tragen". Die Behörde kündigte an, nach der europäischen Entscheidung die entsprechenden Zulassungen widerrufen und über die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen zu informieren.
Im Oktober war bekannt geworden, dass das BVL die Zulassung aller flufenacethaltiger Pflanzenschutzmittel auf den Prüfstand stellt. Grund dafür sind die endokrinschädlichen Eigenschaften des Wirkstoffes sowie die mutmaßliche Reproduktionstoxizität des Abbaustoffes Trifluoressigsäure (TFA). Aufgrund dieser Sachlage hatte auch die EU-Kommission im Dezember vorgeschlagen, die Zulassung des Wirkstoffes nicht zu verlängern. AgE


